AGB & NUTZUNGSBEDINGUNGEN

KURZZEITVERMIETUNG 1120 Wien, Kollmayergasse 21

Anbieter

Raumkunst ZT GmbH
ATU64528568
Mondscheingasse 7/1
1070 Wien

Nutzungsobjekte

Wohnung Nr. 3 / 4 / 5 / 6
Kollmayergasse 21
1120 Wien

Die Nutzungsobjekte/Wohnungen Nr. 3+4 befinden sich im 3. Stock (österreichischer zweiter „Stock“), die Nutzungsobjekte/Wohnungen Nr. 5+6 befinden sich im 4. Stock (österreichischer dritter „Stock“). Im Gebäude befindet sich ein frei zugänglicher Aufzug sowie ein Fahrradabstellraum und ein Müllraum.

Die Nutzungsobjekte/Wohnungen verfügen jeweils über eine Wohnküche, 2 Schlafzimmer, einen Vorraum, eine Garderobe/Abstellraum, ein Bad, ein separates WC und eine Terrasse. Sie sind voll möbliert und für Wohnzwecke ausgestattet.

Zweck der Nutzungsverträge

Die Nutzungsobjekte/Wohnungen dienen ausschließlich als Zweitwohnsitz zu Wohnzwecken im Zuge eines beruflich oder touristisch bedingten Aufenthaltes in Wien für eine im Vorhinein befristete Zeit.

Rechtsgrundlage

Das Vertragsverhältnis unterliegt österreichischem Recht. Der Gerichtsstand ist Wien. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das österreichische Mietrechtsgesetz (MRG) NICHT anwendbar ist, da die volle Ausnahmeregelung des § 1 Abs. 2 Z 3/Abs. 4 gilt.

Nutzungsberechtigte

Das Nutzungsobjekt/die Wohnung darf nur von Personen genutzt werden, die dem Anbieter VOR Vertragsabschluss bekannt gegeben wurden und der Anbieter daraufhin schriftlich zugestimmt hat. Die Unterbringung von Dritten ist ausdrücklich untersagt und stellt einen schwerwiegenden Vertragsbruch dar, der die sofortige Vertragsauflösung zur Folge hat.

Dauer der Nutzung

Der Nutzungsvertrag ist eine von 10 Tagen bis maximal 6 Monate befristete Überlassung des Nutzungsobjektes OHNE Kündigungsmöglichkeit.

Kaution

Im Falle einer Nutzungsvereinbarung ab 8 Wochen bis 6 Monate ist eine Kaution in Höhe einer monatlichen Nutzungsgebühr zusammen mit der Nutzungsgebühr zu überweisen. Die Kaution wird nach Rückgabe des Nutzungsobjektes zurückerstattet, sofern keine Mängel vorliegen. Andernfalls wird sie zur Schadensabdeckung verwendet.

Nutzungsgebühr

Die vereinbarte Nutzungsgebühr inklusive Erhaltungskosten einschließlich aller Steuern und Abgaben ist bei Vertragsabschluss auf das Konto der Raumkunst ZT GmbH bei der Erste Bank – IBAN AT40 2011 1845 3448 5600- zu überweisen.

Die gesamte Nutzungsgebühr und gegebenenfalls die Kaution sind im Voraus, d.h. VOR Beginn der Übergabe des Nutzungsobjektes, zu bezahlen, sodass die Nutzungsgebühr bei Übergabe des Nutzungsobjektes auf dem Konto des Anbieters gutgeschrieben sein muss. Ansonsten muss die Zahlung durch eine Überweisungsbestätigung nachgewiesen werden. Erfolgt die Überweisung NICHT fristgerecht, gilt die Nutzungsvereinbarung als nicht abgeschlossen und es erfolgt keine Überlassung des Nutzungsobjektes.

Schlüssel

Je nach Personenzahl werden 1 oder 2 Schlüssel ausgehändigt. Das „Verstecken“ oder Hinterlegen von Schlüsseln ist nicht gestattet. Bei Verlust eines oder beider Schlüssel ist der Vermieter berechtigt, ALLE Schlösser auf Kosten des Nutzungsberechtigten auszutauschen.

Rechte, Pflichten und Haftung des Nutzungsberrechtigten

Der Nutzungsberechtigte ist berechtigt, das Nutzungsobjekt/die Wohnung für die im Vorhinein vereinbarte Zeit ausschließlich zu Wohnzwecken vorübergehend zu nutzen und hat die nachfolgenden Bestimmungen zu beachten: 

 

 

Im Nutzungsobjekt selbst und im ganzen Haus gilt ein absolutes Rauchverbot!
Ein Zuwiderhandeln hat die sofortige, vorzeitige Kündigung zur Folge.

 

 

Der Nutzungsberechtigte haftet für alle Personen, denen er Zutritt gewährt (mit Ausnahme des Anbieters oder dessen Beauftragten). 

 

 

Das Inventar ist sorgfältig zu behandeln, so dass keine Schäden entstehen. Die Räume einschließlich des Inventars sind in genau dem Zustand zu verlassen, in dem sie sich bei Übergabe befunden haben.

 

 

Die Entfernung von Möbeln oder sonstigem Inventar (Elektrogeräte, Bettwäsche, Handtücher, Geschirr, Kochutensilien usw.) ist ausnahmslos nicht gestattet. 

 

 

Energie verbrauchende Geräte (Heizung, Klimaanlagen, Elektrogeräte usw.) sind verantwortungsvoll und sparsam zu verwenden.

 

 

Auf die übrigen Bewohner des Hauses ist Rücksicht zu nehmen; insbesondere darf der Nutzungsberechtigte keinen Lärm verursachen. Begründete Beschwerden der übrigen Hausbewohner berechtigen den Anbieter zur sofortigen, vorzeitigen Kündigung des Nutzungsvertrages.

 

 

Schäden am Nutzungsobjekt oder am Inventar sind dem Anbieter oder dessen Beauftragten unverzüglich anzuzeigen. Für Schäden, die durch eine verspätete Anzeige entstehen, haftet der Nutzungsberechtigte.

 

 

Der Anbieter oder seine Beauftragten sind berechtigt, das Nutzungsobjekt/die Wohnung im Einvernehmen mit dem Nutzungsberechtigten zu betreten. Wird der Zutritt vom Nutzungsberechtigten verweigert, kann der Vertrag vom Anbieter mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.